AGB
TGS UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 01.11. 2016
1. Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der TGS UG (haftungsbeschränkt), Königsberger Str. 25, 69502 Hemsbach, und Bestellern, die unser Angebot (insbesondere unseren Online-Shop und unsere Kataloge) nutzen (im Folgenden: Kunde), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
1.2. Ein Verkauf findet nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB statt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Produkte in unseren Veröffentlichungen (z.B. Online-Shop, Kataloge, Produktblätter) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar; Irrtümer in der Darstellung bleiben vorbehalten. Gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen in unseren Prospekten, Preislisten und Katalogen behalten wir uns handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Produktteilen durch gleichwertige Teile vor, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.2. Der Kunde kann schriftlich über E-Mail, Post oder andere Wegen bestellen. Mit dieser „Bestellungsanfrage“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die gewünschten Waren ab. An dieses Angebot ist der Kunde für einen Zeitraum von 5 Werktagen gebunden. Sofern der Kunde eine elektronische Bestellbestätigung erhält, stellt diese keine Annahme der Bestellung dar. Verträge kommen vielmehr erst durch eine separate Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware an unsere Kunden zustande.
3. Warenverfügbarkeit und Lieferung
3.1 Die Verfügbarkeit und der voraussichtliche Liefertermin werden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der angegebene Liefertermin ist unverbindlich, es sei denn in der schriftlichen Auftragsbestätigung wird ausdrücklich ein verbindlicher Termin genannt. Der Liefertermin bezieht sich auf den Zeitpunkt, in dem die Ware unser Lager verlässt oder zu dem wir dem Kunden Versandbereitschaft angezeigt haben.
3.2 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Lieferadresse kann von der Rechnungsadresse abweichen. Wird keine Lieferadresse angegeben, wird an die Rechnungsadresse geliefert.
3.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
4. Gefahrübergang, Transport, Verpackung
4.1 Die Gefahr geht im Exportgeschäft auf den Kunden über mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer bzw. mit deren Absendung, bei Selbstabholung mit der unmittelbaren Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragten. Im Inlandsgeschäft geht die Gefahr auf den Kunden über mit der Übergabe an den Kunden durch den Frachtführer.
4.2 Bei vom Kunden zu vertretender Verzögerung genügt zum Gefahrübergang die Mitteilung der Versandbereitschaft.
4.3 Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Lieferungen durch eine Transportversicherung absichern.
4.4 Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
5. Preise und Versandkosten
5.1 Unsere Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
5.2 Wir behalten uns das Recht vor, den Preis entsprechend eingetretener Kostensteigerungen, namentlich der Lohn-, Material- und Gemeinkosten, anzupassen, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus von uns nicht zu vertretenden Gründen mindestens vier Monate liegen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
5.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten bei In- und Auslandsverkäufen die Preise ab unseres Firmensitz zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.
5.4 Bei Lieferungen in Länder der Europäischen Union ist der Besteller verpflichtet, uns spätestens bei Bestellung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen.
6. Zahlungen
6.1 Die Bezahlung unserer Rechnungen hat grundsätzlich per Banküberweisung, per Lastschrift, per Nachnahme oder in bar zu erfolgen. Auf Teilzahlungen besteht kein Anspruch. Sie werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gestattet.
6.2 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit unseren Ansprüchen im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
6.3 Wir sind berechtigt für unsere Lieferungen oder Leistungen Vorauszahlung zu vereinbaren. Ist keine Vorauszahlung vereinbart, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Von uns gelieferte Waren (Vorbehaltswaren) verbleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere bis dieser den Saldoausgleich herbeigeführt hat (Kontokorrentvorbehalt).
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf eigene Kosten sorgfältig zu verwahren, instand zu halten und zu reparieren und gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Schaden am Vorbehaltseigentum unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde tritt uns im Voraus sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung aus dem Versicherungsvertrag ab. Die Abtretung wird von uns angenommen. Hat der Kunde den Liefergegenstand nicht ausreichend versichert, so sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden zu versichern.
7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde, soweit er die Entstehung der Kosten zu vertreten hat.
7.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Eigentumsübergang auf den Endkunden, Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Die Abtretung wird von uns angenommen. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, können wir von ihm verlangen, die Abtretung offenzulegen und uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
7.5 Bei vertragswidrigen Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7.6 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet, setzt sich das vorbehaltene Eigentum an der neu entstehenden Sache fort. Wir erwerben dadurch einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakturenwert) zum Wert der neuen Sache. Ist eine der verbundenen Sachen als Hauptsache anzusehen, überträgt der Kunde uns das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturenwert) zum Wert der neuen Sache. Der Kunde verwahrt die neue Sache hinsichtlich unseres Miteigentumsanteils unentgeltlich. Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil der neuen Sache weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware.
7.7 Übersteigt der Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 10 %, sind wir hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7.8 Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und beim Schutz dieser Rechte mitzuwirken.
8. Gewährleistung
8.1 Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt die Erfüllung der dem Kunden aus § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten voraus.
8.2 Erweisen sich Lieferungen von uns als mangelhaft, so sind wir verpflichtet, die Mängel nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
8.3 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis herabsetzen (mindern) oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Daneben kann der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 9 verlangen. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen.
8.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – außer bei Arglist und vorbehaltlich von Ziff. 9 – 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
9. Haftung
9.1 Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
9.3 Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
9.5 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
9.6 Schadensersatzansprüche nach dieser Ziffer 9 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
10. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist ggf. zu ändern. Eine solche Änderung wird auf unserer Webseite unter http://agb.axxussports.com mitgeteilt.
11. Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Siehe Bestimmungen des separat veröffentlichten „Widerrufsrecht“ der TGS UG (haftungsbeschränkt).
12. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von uns und dem Kunden ist Hemsbach, soweit nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erfüllungsort ergibt.
12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG).
12.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir haben jedoch das Recht, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.
12.4 Die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in allen übrigen Teilen für den Kunden verbindlich.